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Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche und wird 11 Tage vor dem 1. Adventsonntag gefeiert.

Sinn und Zweck dieses Tages ist es nicht, für vergangene Sünden zu büßen, sondern den eigenen Geist wieder zu Gott zu führen und seine Lebenshaltung zu überdenken und zu ändern.

Außer in Sachsen wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Feiertag in allen Bundesländern 1995 abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungbeiträge durch die Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. In Sachen zahlen dafür die Arbeitnehmer einen anteilig höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als es in den anderen Bundesländern der Fall ist. Die Abschaffung hat im Nachhinein jedoch nicht wirklich einen Vorteil erwiesen, da inzwischen die Beiträge trotzdem erhöht worden sind, weil der gewünschte Effekt ausblieb.

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