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Tag der Deutschen Einheit

Der 3. Oktober wird seit 1990 als deutscher Nationalfeiertag gefeiert und löst damit den 17. Juni als Nationalfeiertag ab. Am Tag der Deutschen Einheit wird die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gefeiert, die nach dem zweiten Weltkrieg getrennt wurden.

Der Tag der Deutschen Einheit ist als einziger Feiertag durch Bundesrecht als gesetzlicher Feiertag festgelegt. Alle anderen Feiertage unterliegen dem Länderrecht. Ursprünglich war als Termin der 9. November, der Tag des Mauerfalls, im Gespräch, erschien jedoch nicht als passend, da an diesem Tag auch die Reichskristallnacht (9. November 1938) stattfand.

Der 3. Oktober wurde letztlich als Termin gewählt, da die DDR fürchtete, ein späterer Termin würde einen wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch bewirken.

Die offiziellen Feierlichkeiten finden immer in der Landeshauptstadt statt, die in dem jeweiligen Jahr den Vorsitz im Bundesrat inne hat.

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